Ein Grund(stück) mehr,
sich für den
Klimaschutz
stark zu machen.

Ein Grund(stück) mehr,
sich für den Klimaschutz stark zu machen.

Sie sind Eigentümer einer für die Erneuerbaren Energien ausgewiesenen Fläche?

Eine gute Gelegenheit, um von langfristig attraktiven Pachten zu profitieren und einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige  Energieversorgung zu leisten. 

Als Landeigentümer beteiligen wir Sie unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg des Projekts.

Seite an Seite für die gute Energie von morgen.

Im Rahmen einer verantwortungsvollen Projektdurchführung legt Qualitas Energy größten Wert auf enge und transparente Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort. 

Wir benennen spezielle Ansprechpartner für Grundstückseigentümer, Anwohner und  Gemeinden und sorgen damit für
eine effektive Kommunikation.

Mit sechs Büros in den Projektregionen ist die lokale Präsenz gewährleistet.

Partnerschaftlich, fair & transparent.
Die Kriterien unserer Zusammenarbeit.

1. Attraktive und faire Pachten

Neben attraktiven Konditionen liegt uns auch eine faire Verteilung der Pachten am Herzen. Für jedes Projekt finden wir die richtige Balance zwischen der Einbindung aller Grundstückseigentümer und der attraktiven Vergütung der in Anspruch genommenen Fläche.

2. Ein fester Ansprechpartner

Nach einer ersten Planungsphase führen wir eine Informationsveranstaltung in Ihrer Gemeinde durch. Spätestens bei dieser Gelegenheit lernen Sie den projektverantwortlichen Mitarbeiter kennen. Dieser bleibt über die gesamte Projektentwicklungs- und Bauphase Ihr direkter Ansprechpartner.

3. Transparenz über den Prozess

Während der gesamten Entwicklungszeit des Projektes ist eine transparente Kommunikation mit Ihnen für uns selbstverständlich. So bleiben Sie stets über den Projektfortschritt im Bilde.

Attraktive und
faire Pachten

Neben attraktiven Konditionen liegt uns eine faire Verteilung der Pachten am Herzen. Für jedes Projekt finden wir die richtige Balance zwischen der Einbindung aller Grundstücks-eigentümer und der attraktiven Vergütung der in Anspruch genommenen Fläche.

Ein fester
Ansprechpartner

Nach einer ersten Planungsphase führen wir eine Informations-veranstaltung in Ihrer Gemeinde durch. Spätestens bei dieser Gelegenheit lernen Sie den projektverantwortlichen Mitarbeiter kennen. Dieser bleibt über die gesamte Projektentwicklungs- und Bauphase Ihr direkter Ansprech-partner.

Transparenz und Kommunikation

Eine transparente Kommunikation ist für uns selbstverständlich. So bleiben Sie stets über den Projektfortschritt im Bilde.

Lernen Sie uns kennen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Windprojekten oder Ihrem Grundstückspachtvertrag haben, kontaktieren Sie uns gern.


Ihre Ansprechpartnerin
Melina Griethe

Head of Land Management
melina.griethe@qenergy.com
+49 173 7789 687 

Ihre Fragen transparent beantwortet.

Der Windkraftausbau wird in Deutschland vorrangig über Raumordnungs- und Bauleitpläne geregelt. In der Praxis ist das Verhältnis zueinander von wesentlicher Bedeutung, da auf beiden Planungsebenen Entscheidungen zur planungsrechtlichen Absicherung der Windenergienutzung getroffen werden. Anhand von Abstands- und Ausschlusskriterien werden Gebiete ermittelt, auf denen die Entwicklung von Windparks erfolgen kann.

Bezeichnungen wie Windeignungsgebiete oder Windpotenzialflächen sind üblich. Sofern in der Vergangenheit die Abstände zu Wohnbebauungen, Straßen, Wäldern, Denkmälern und anderen Schutzgebieten angepasst wurden, ist der neue Flächenzuschnitt maßgeblich für die Planung des Repoweringprojektes. Bereits bestehende Windenergieanlagen stehen oftmals in Gebieten die Planungsrecht für ein Repowering bieten.

Die Werte können jeweils variieren in Abhängigkeit von den regulatorischen Bedingungen des Bundeslandes. Wir gehen im Regelfall von einem Flächenbedarf von 0,5 bis 1 ha aus. 

Selbstverständlich. Da lediglich ein geringer Teil der Fläche für die Windenergieerzeugung benötigt wird, steht es Ihnen frei die nicht genutzte Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung zu verpachten.

Qualitas Energy schließt in einem Großteil ihrer Projekte mit den Grundstückseigentümern sogenannte Poolverträge ab. Die Poolfläche deckt sich üblicherweise mit der Fläche des Windvorranggebietes. Das Ziel ist es, möglichst mit allen Grundstückseigentümern innerhalb der Poolfläche einen Nutzungsvertrag zu schließen.

Häufig entstanden in der Vergangenheit Situationen, bei denen Eigentümer, auf deren Grundstück das Fundament der Windenergieanlage stand, vorrangig am wirtschaftlichen Erfolg der Windenergieanlage beteiligt wurden. Die Grundstücke von Eigentümern, welche nicht unmittelbar für die Planung in Anspruch genommen wurden, waren in der Regel nicht am Erfolg beteiligt. Der Poolvertrag hingegen gewährleistet eine Beteiligung aller Grundstückseigentümer im Plangebiet.

Die Erträge der Windenergieanlagen werden anteilig je nach Flächengröße und Nutzung auf alle Eigentümer ausgeschüttet. Wir schließen damit niemanden aus und sorgen für eine faire Verteilung der Engelte. Die Verteilung der Pacht wird während der Projektentwicklung in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt. Beispielsweise können 80% für Flächen, anteilig je nach Größe des Grundstückes, an alle Grundstückseigentümer gezahlt werden. Ein Anteil von 20% könnte zusätzlich an die Grundstückseigentümer gezahlt werden, auf deren Grundstücken eine tatsächliche Nutzung stattfinden würde, sei es durch Fundament und Infrastruktur oder die Duldung einer Baulast.

Am Ende profitieren von diesem Vertragsmodell beide Parteien: Der Planer kann die ihm zur Verfügung stehende Poolfläche optimal ausnutzen und auf Restriktionen reagieren. Sie als Eigentümer profitieren davon, dass jeder an der Wertschöpfung beteiligt wird, unabhängig
davon, auf welchen Flächen letztendlich die Windenergieanlagen stehen.

Die von Qualitas Energy und seinen Partnern geplanten Windenergieanlagen befinden sich im Eigentum von Betreibergesellschaften (sog. Windparkgesellschaften). Die Qualitas Energy Deutschland GmbH ist stets an den Betreibergesellschaften beteiligt.

Teilweise bietet Qualitas Energy ausgewählten Partnern die Möglichkeit zum Einstieg in die Gesellschaft an. Energiegenossenschaften, Bürgern oder Kommunen bieten wir eine finanzielle Beteiligung am Windparkprojekt an.

Innerhalb der Phase der Projektentwicklung schreitet die Entwicklung der Windenergieanlagen stetig voran. Deshalb legen wir im Nutzungsvertrag den Anlagentyp noch nicht final fest. In der Vergangenheit haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine frühe vertragliche Festlegung des Anlagentyps letztlich zu unnötigem Aufwand beim Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung eines Nachtrages führt. Auf diese Weise ersparen wir Ihnen diesen Aufwand und stellen die Installation der besten verfügbaren Technik mit den optimalen Erträgen auf Ihren Flächen sicher.

Den Anlagentyp legen wir unmittelbar vor Einreichung des Genehmigungsantrages fest.

Broschüren für GrundstückseigentümerInnen

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Gemeinsam bringen wir die Energiewende voran.